AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Vertragsverhältnisse des Landhotels Kirchenwirt,  im Namen der Kirchenwirt GmbH, Niederland 3, 5091 Unken,

    Registrierungsnummer gemäß § 9 Abs. 5 Salzburger Nächtigungsabgabengesetz 50623-092003-2020, und deren Vertragspartner anzuwenden. Diese AGB sind unter www.kirchenwirt-unken.at einzusehen und somit den Kunden, den Mietvertragsparteien, sowie Dritten, im Sinne der Vorschriften des ABGB ausreichend zur Kenntnis gebracht.

Vertragsabschluss, Leistung, Preise und Zahlung

  • Die vom Hotel zu erbringende Leistung ist durch den jeweils zum Vertragszeitpunkt gültigen, von der Direktion herausgegebenen "Tarif" näher präzisiert.
  • Das Hotel ist ermächtigt, sowohl die zu erbringende Leistung als auch das vom Kunden zu bezahlende Entgelt einseitig abzuändern oder zu modifizieren, sofern zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung ein Zeitraum von mehr als 365 Tagen liegt, sich die gesetzliche Mehrwertsteuer oder die Ortstaxe ändert. Die Ortstaxe ist den genannten Preisen hinzuzufügen, aktuell Euro  Euro 1,70 pro Person/Nacht (ab 15 Jahren)
  • Für eine verbindliche Reservierung wird vom Hotel eine Vorauszahlung in der Höhe von 200,00 Euro pro Zimmer eingehoben. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminabsprache – spätestens bei Anreise) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
  • Gemietete Räumlichkeiten stehen dem Kunden nur während der vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine über die vereinbarte Zeit hinausgehende Nutzung muss gesondert vereinbart werden und ist auch gesondert zu vergüten. Beschädigungen am Inventar oder über das normale Maß hinausgehende Verunreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Sofern der Besteller der Leistungen des Hotels nicht mit dem von ihm genannten Vertragspartners identisch ist, erklärt er auf Seiten des von ihm genannten Vertragspartners, dem Schuldverhältnis als weiterer Schuldner beizutreten und sämtliche Verpflichtungen des von ihm angeführten Vertragspartners, aus diesem Vertrag zu erfüllen.
  • Im Falle eines Rechnungsversandes ist die Summe ohne Abzüge sofort fällig. Für Rückstände verrechnet das Hotel Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz. Ist ein Kunde mit einer Rechnung in Verzug, so ist das Hotel berechtigt, von der Erbringung weiterer Leistungen - seien sie auch vertraglich vereinbart – gegenüber diesem durch einseitige Erklärung zurückzutreten.
  • Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist nicht möglich.

Essen und Trinken

  • Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den öffentlichen Bereichen des Hotels nicht verzehrt werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist, ebenso wie die Zubereitung von Speisen auf den Zimmern, untersagt.

Zimmerbereitstellung - übergabe und -rückgabe

  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für die zusätzliche Nutzung des Zimmers über diesen Zeitpunkt hinaus kann das Hotel bis zu 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen.

Rücktritt durch den Gast/Besteller

  • Individualreisende  Gäste:
  • Sämtliche Rücktritte müssen schriftlich vorliegen. Ein Rücktritt ist bis zum 28. Tag vor Ankunft kostenlos möglich (außer es wurden ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart). Bei Rücktritt werden zwischen dem 27. und 14. Tag vor dem Anreisetermin:  25 % des Zimmerpreises zwischen dem 13. und   4. Tag vor dem Anreisetermin:  50 % des Zimmerpreises zwischen dem 3. Tag bis zur Anreise, bei Nichtanreisen und vorzeitige Abreisen: 90 % des Zimmerpreises verrechnet.
  • Gäste, die über einen Reisevermittler gebucht haben: Es gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Reisevermittlers.
  • Gesonderte Stornobedingungen Für Gruppenbuchungen: Kostenlose Stornofrist: bis 6 Wochen vor Anreise. Zwischen dem 41. und 8. Tag vor Anreise werden für die Stornierung der gesamten Gruppe 70 % des Reisepreises verrechnet. 2 Zimmer können bis zum Anreisetag, 08:00 Uhr kostenlos storniert werden. Kontingentveränderungen innerhalb dieser 6 Wochen nach schriftlicher Absprache.
  • Reisekosten-Rückstrittsversicherung: Das Hotel vermittelt auf Wunsch  die Hotelstorno-Plus der Europäischen Reiseversicherung. Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Zimmerpreis und wird nach einer festgesetzten Tabelle verrechnet.  Alle Informationen, die Versicherung betreffend unter: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung.
  • Für alle Rücktritte werden Bearbeitungsgebühren je nach Aufwand von Euro 20,00 bis Euro 100,00 eingehoben.

Haftung des Hotels

  • Die Parteien vereinbaren, dass das Hotel nicht für Sachen haftet, die von Kunden oder Besuchern in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels oder technischen Einrichtungen eingebracht werden. Für Gegenstände, die der Kunde oder Gast in das von ihm gemietete Zimmer einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung wird ferner eingeschränkt auf persönliche Gegenstände des Gastes. Ausgeschlossen von der Haftung werden Wertgegenstände wie etwa Schmuck, Pelzmäntel, Geld, Handys, Notebooks etc. Diese Wertgegenstände sind mittels gesondertem Aufbewahrungsvertrag an der Rezeption zu hinterlegen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung zur Hinterlegung von Wertgegenständen nicht nach, so ist das Hotel von jeder Haftung frei.
  • Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • Für Stellplätze, die auf dem Hotelparkplatz oder Zweiradgarage zur Verfügung gestellt werden, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.

Schlussbestimmung

  • Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  • Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Saalfelden.